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— § 8a Störfallverordnung · Anhang V Teil 1 —

Biogasanlage Nehmten.

Öffentliche Pflichtinformation für den Betriebsbereich der NaWaRo Nehmten GmbH & Co. KG.

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Firma des Betreibers und Anschrift

NaWaRo Nehmten GmbH & Co. KG
Gut Nehmten
24326 Nehmten

AnsprechpartnerC. Freiherr von Fürstenberg
+49 173 27 37 600

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Geltung der Störfallverordnung

Der Betrieb unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei der zuständigen Behörde vorgelegt.

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Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen der regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus den folgenden Einsatzstoffen:

  • Rindermist / abgepresste Rindergülle
  • Getreidekörner
  • Geflügelmist
  • Pferdemist
  • Maissilage
  • Getreide-GPS

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Wirtschaftsdüngern oder Silagen
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess
  • Pumpvorgänge zwischen Einbringsystem, Fermenter und Gärrestelager
  • Separieren der Gärreste und deren Zwischenlagerung
  • Entnahme der vergorenen Gärreste (separiert oder flüssig) zum Weitertransport und/oder bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Düngeverordnung
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung des Fermenters
  • Nutzung der Wärme für das gutseigene Wärmenetz
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Relevante gefährliche Stoffe

8.233 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,31 kg/m³ 10.757 kg (Anhang I Nr. 1.2.2 der 12. BImSchV — Entzündbare Gase, Mengenschwelle 10.000 kg).

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Warnung der Bevölkerung und Verhalten im Störfall

Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess-, Steuer- und Regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen (Blockheizkraftwerke und Fackel) verbrannt wird, ist ein Austritt des Biogases sehr unwahrscheinlich. Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, wird der Kreis der Betroffenen in der Bevölkerung ermittelt und gezielt mit angemessenen Methoden informiert.

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Vor-Ort-Besichtigung und Überwachungsplan

Letzte Prüfung11.08.2020

AufsichtsbehördeLfu Flintbek

Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 können bei der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher und privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden.

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Weitere Informationen

Kontakt BiogasanlageC. Freiherr von Fürstenberg
+49 173 27 37 600

Zuständige BehördeLfu Flintbek
+49 4347 704-0