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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gutsverwaltung Nehmten Christoph Freiherr v. Fürstenberg-Plessen e.K.

gültig für den Betriebsteil „Vermietung von Ferienwohnungen“

Für alle Verträge über die Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhaus auf dem Betrieb der Gutsverwaltung Nehmten (Inhaber: Christoph Freiherr v. Fürstenberg-Plessen) gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

§ 1 An und Abreise

​1.Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich, wenn im Vorwege verbindlich vereinbart. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern am Anreisetag die gemietete Wohnung um 15.00 Uhr noch nicht bezugsfertig hergerichtet ist; gehaftet wird aber stets bei einer Verzögerung von mehr als 3 Stunden sowie stets wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

§ 2 Mietpreis und Zahlungsweise

1.Im Mietpreis sind alle Nebenkosten (insbesondere Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Heizung, WLAN, Stellung von Handtücher, Stellung von Bettwäsche) enthalten.

2.Der Mietvertrag wird erst wirksam, wenn 30 % der vereinbarten Gesamtmiete angezahlt sind. Der Mieter erhält über die Anzahlung eine Rechnung. Der Restbetrag der Gesamtmiete (70 %) ist fällig 5 Wochen vor Anreise; frühestens aber mit Erhalt der Gesamtrechnung.

3.Gerät der Mieter mit der Zahlung des Restbetrages um mehr als 8 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 3 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

1. Storniert der Mieter das Mietverhältnis vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu  

   benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, ist als Entschädigung die

   folgenden anteilige Miete zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • Spätestens 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum: 30 % der Gesamtmiete

  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80% der Gesamtmiete

  • später als 21 Tage vor vereinbarter Anreise: 100 % der Gesamtmiete

2. Dem Mieter ist im Stornierungsfall der Nachweis unbenommen, dass dem Vermieter kein

    Ausfallschaden entstanden ist. Dem Mieter ist bekannt, dass er sich gegen das Kostenrisiko

    durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern kann.

3. Eine Stornierung muss Textform (E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die

    Wirksamkeit der Stornierung und die Höhe der zahlbaren Stornoentschädigung ist der Zugang     der Erklärung beim Vermieter. .

4. Sind Anreise oder Aufenthalt wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung

    unmöglich oder unzulässig, so erhebt der Vermieter keine Stornogebühren.

§ 4 Pflichten des Vermieters

​Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Ferienwohnung in ordentlichem und sauberem Zustand mit vollständigem Inventar zu übergeben. Kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Wohnung bei Anreise nicht zur Verfügung stellen oder nach Anreise weiter überlassen (z. B. wegen Brand- oder Wasserschäden), so ist er zur zeitanteiligen Erstattung der Miete verpflichtet. Geringfügige Mängel der Mietsache, die den vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. geringe Unsauberkeiten, kurzzeitiger Ausfall technischer Geräte oder des WLAN, geringfügige Fehlbestände des Inventars) berechtigen den Mieter nicht zur Geltendmachnung von Mietminderung oder Schadensersatz. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche des Mieters für Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie sonstiger Ereignisse, soweit dem Vermieter daran kein Verschulden trifft (insbesondere in Fällen höherer Gewalt).

§ 5 Pflichten des Mieters

2.Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Mobiliar oder die Neudekoration des Mietobjektes sind unzulässig. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und Gäste. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Mieter nicht. Unterhält der Mieter eine Haftpflichtversicherung, so gibt er im Schadensfall deren Name und Anschrift einschließlich Versicherungsnummer dem Vermieter bekannt.

3.Der Mieter weiß, dass die gemietete Wohnung auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb liegt. Er weiß, dass dort mit dem Einsatz land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräuschen durch Maschineneinsatz jederzeit zu rechnen ist (auch in den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen). Dazu zählen unter anderem Geräusche von Traktoren, Maishäckslern, Rasenmähern, Motorsägen. Der Mieter weiß auch, dass auf dem Gelände des Gutes Nehmten ein professioneller Reitstall mit einer Vielzahl von Einställern betrieben wird. Über die damit verbundenen Effekte (Gerüche und Geräusche von Pferden, Geräusche durch Reitunterricht, Geräusche durch Arbeiten im Stall, auf den Koppeln und auf den Reitplätzen) ist er informiert. Keiner der vorgenannten Gesichtspunkte stellt einen gewährleistungsfähigen Mangel dar.

4.Der Mieter verpflichtet sich, jeden vertragswidrigen Gebrauch der Ferienwohnung (z.B. Sachbeschädigung, Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Verstöße gegen die Hausordnung oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu unterlassen. Bei Verstößen dagegen ist der Vermieter –ggf. nach Abmahnung – zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Ein Anspruch auf die Erstattung der Miete besteht in diesem Falle nicht.

5.Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

  1. 1.Der Mieter ist verpflichtet, bestehende oder während der Mietzeit auftretende Mängel, unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

§ 6 Nutzungsberechtigte der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nur nach Rücksprache gestattet. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

§ 7 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren ist nur in den Ferienwohnungen „Backhaus“, "Seehaus" und „Meierei 1“ und nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter erlaubt. Die Tiere müssen stubenrein sein. Insbesondere Hunde müssen sozialisiert, beißfrei und unter stetiger Aufsicht des Gastes sein. Der Mieter weiß, dass auf dem Gelände des Gutes Nehmten dauerhaft andere Hunde gehalten werden. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Tagespreis sowie ein Aufpreis in der Endreinigung berechnet. Haustiere dürfen sich nicht auf den Polstermöbeln und Betten aufhalten. Kot der mitgebrachten Haustiere auf dem Gut gehörigen Rasenflächen, Hofflächen und Wegen etc. ist zu entfernen. Durch Haustiere verursachte Verschmutzungen an Böden, Wänden und Einrichtungsgegenständen sind vor der Abreise zu beseitigen. Für Schäden, die durch Haustiere (z.B.zerkratzte Wände, starke Verschmutzungen etc) entstehen, haftet der Eigentümer des Tieres. Die Schäden sind dem Vermieter vor Abreise mitzuteilen. Verstöße gegen diese Verpflichtungen – einschließlich solcher, in denen sich die Tiergefahr ausdrückt – berechtigen den Vermieter zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe der Regelungen in § 5.4.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Vermieters ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; der Vermieter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten. Soweit der Vermieter Schadensersatz zu leisten hat, ist die Haftung der Höhe nach auf die vereinbarte Gesamtmiete begrenzt und die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Mieters ist auf 6 Monate verkürzt. Die vorstehenden Begrenzungen/Ausschlüsse der Haftung gelte nicht bei der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten des Vermieters sowie für Schäden des Mieters auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Nutzung des WLAN

  1. 1.Der Anbieter unterhält in seinen Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.


 

  1. 2.Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

    3.Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

gem. Anlage 1 zu Art. 246a § 1Abs. 2 EGBGB

(Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag)

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gutsverwaltung Nehmten Christoph Freiherr von Fürstenberg-Plessen e.K., Alte Meierei 1, 24326 Nehmten, Mail: s.fuerstenberg@gut-nehmten.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte (untenstehende) Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Empfangsbestätigung 

muss ausgefüllt und unterschrieben an die Gutsverwaltung Nehmten Christoph Freiherr von Fürstenberg-Plessen e.K., Alte Meierei 1, 24326 Nehmten

Mail: s.fuerstenberg@gut-nehmten.de

 

Ich bestätige den Erhalt der vorstehenden Widerrufsbelehrung:

.......................... , den ......................... .................................................

(Ort) (Datum) (Unterschrift des Verbrauchers)

 

Muster-Widerrufsformular

gem Anl. 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr 1, § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus und

senden Sie es zurück.)

An ……………………………., Anschrift ……………………………….

Fax: ………………… mail: ……………….

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über ______________________

Abgeschlossen am _______________________________________

Name und Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________________

Datum: ___________________, ____________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier

(*) Unzutreffendes streichen.

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